Garantiebedingungen

Bei Online-Registrierung (www.gvs-deutschland.de/garantie) innerhalb von 30 Tagen nach Direktkauf (also nicht über Zwischenhändler) räumen wir Ihnen als privaten Endkunden zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung auf die von uns vertriebenen Video-Türsprechanlagen eine Garantie von 5 Jahren ein. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit  dem Rechnungsdatum; sollte die Ware später als die Rechnung zugehen, mit Erhalt der Ware. Der Garantieschutz ist gültig innerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von unserem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt.

Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen Produktes in Bezug auf Material- oder Produktionsfehler. Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewähren wir Ihnen im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen den gleichen Artikel
  • Sollte Reparatur oder Austausch nicht möglich sein, so erhalten Sie von uns ein rabattiertes Angebot für ein aktuelles System aus unserem jeweils verfügbaren Warenangebot. Der Rabatt ergibt sich aus dem Alter der reklamierten Anlage entsprechend der Staffel >1 Jahr = 80%, >2 Jahre = 60%, >3 Jahre = 40%, >4 Jahre = 20%, >5 Jahre = 10%, immer bezogen auf den ursprünglichen Kaufpreis.

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an uns als Garantiegeber:

GVS Deutschland GmbH & Co. KG
Westumer Str. 53
53489 Sinzig

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

  • normalen Verschleiß
  • unsachgemäße Behandlung
  • Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen
  • Gewaltanwendung (z. B. Schläge)
  • Reparaturversuche in Eigenregie
  • äußere Einwirkungen jeglicher Art, z. B. Kurzschlüsse oder Vandalismus

Wird keine Online-Registrierung durchgeführt oder wurde die Anlage über den Zwischenhandel gekauft, fallen Sie auf die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten zurück. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass Sie uns die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglichen. Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Für die Beantragung der Garantieleistung ist die Registrierungs-Bestätigung beizufügen, damit wir prüfen können, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Registrierungs-Bestätigung können wir die Garantieleistung ablehnen. Evtl. anfallende Demontage-, Montage- und Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Diese freiwillige Herstellergarantie gilt nur für den Ersterwerber und ist nicht übertragbar.

Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.